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Bewirtschaftung Erstellung der jährlichen Wirtschaftspläne einschließlich Ausweis der Verteilung je
Kosten-/Einnahmenart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen je Sonder-/Teileigentum. Belegprüfung mit dem Verwaltungsbeirat und der abschließenden
Wohnlastabrechnung gem. § 28 WEG.
Zahlungen und Leistungen
Gemeinschaftliche Gelder zu verwalten, d.h. alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken, die mit der laufenden Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
zusammenhängen und die Rücklagen zu bilden.
Lasten und Kosten
Lasten und Kostenbeiträge, Tilgungsbeträge und Hypothekenzinsen anzufordern, in Empfang zu nehmen und abzuführen soweit es sich um gemeinschaftliche
Angelegenheiten handelt.
Rechnungsprüfung Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen,
Hauswart- und Münzgeldkassen und buchen in den jeweiligen Kontenrahmen.
Führen und Abrechnung von
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Hausgeldkonten je Sondereigentum / Teileigentum
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Einnahmekonten für Erträgekonten
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Ausgabekonten je Kostenart (ohneAusweisung der Mehrwertsteuer)
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Rücklagekonten einschließlich der Anlage der Mittel
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Personalkonten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne
Steuerberatung)
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Ausgabekonten mit Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt für
Aufwendungen der in Anspruchnahme von haushaltnahen Dienstleistungen im Inland gemäß §35a EstG
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Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum
bis zur Erstattung der verauslagten Beträge
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Buchen der
Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse
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Überwachen
/ Kontrolle inkl. Mahnwesen der pünktlichen Hausgeldzahlungen
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Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs
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Meldung
der Gesamtheiz- und Warmwasserkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Service-Unternehmen
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Einbuchen
der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in den Einzeljahresabrechnungen zum Bewirtschaftungsjahr
Instandhaltung und Instandsetzung
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Die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des
Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen und zu überwachen.
Klärung der Zuständigkeit bei Schäden am
Sonder-/Gemeinschaftseigentum und Beiziehung von Sonderfachleuten sofern ein Beschluss vorliegt.
Größere notwendige Sanierungsmaßnahmen zu planen, Mitwirkung
bei Preisverhandlungen, Vergabe je Auftragswert gem. Vereinbarung im Verwaltervertrag. Präsentation der Kostenrahmen zur
Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung.
Veranlassen der Reparaturen und Bauverträge, der Bauleitung
und Bauüberwachung einschließlich Aufmaß und Rechnungskontrolle gem. Vereinbarung im Verwaltervertrag.
Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen und
Schlussrechnungen, andernfalls erfolgt Abmahnung des Leistungsrückständigen und Information an den Beirat.
Veranlassen nach § 27, Abs. 1 Ziffer 3 WEG von Sofortmaßnahmen
in dringenden Fällen, wie Sicherheit, Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden etc.. Schadensmeldung an die Versicherung bei
versicherten Schäden.
Sicherheit
und Organisation Vorbereitung und Organisation der Prüfung und Wartung von
Sicherheitseinrichtungen durch den TÜV, Handwerker und Sachverständigen von:
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der Heizungsanlage
(Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Brennstoffbehälter)
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den Aufzügen (Haupt- und
Zwischenprüfungen sowie Noteinrichtungen)
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den Brandschutzeinrichtungen
einschließlich Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen
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Funktions- und Druckprüfung der
Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen
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Funktionsprüfung der
Brandschutztüren, Rauchklappen, etc.
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den Blitzanlagen (Hauptprüfungen
und Reparatur)
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den Lüfter- CO2-Anlagen in
Tiefgaragen, Laden- und Kellerräumen
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den Notbeleuchtungen im Gebäude
und Tiefgarage
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den kraftbetätigten
Garagentoren
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Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den
Beteiligten, sofortige Abwicklung der hier notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen.
Abschluss von Wartungs- und
Versicherungsverträgen.
Einweisung und Einarbeitung der
Hausmeister.
Maßnahmen zu treffen, die zu Wahrung einer
Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind.
Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich
geltend zu machen, sofern durch Beschluss der Eigentümer der Verwalter ermächtigt ist.
Weitere unabdingbare Leistungen werden in §§
27 und 28 WEG geregelt.
Dabei übernehmen wir gerne individuelle Zusatzleistungen im Rahmen der freiwilligen Vertragsgrundlage.
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