Ein zur
Werterhaltung Ihrer Immobilie wichtiger Punkt in unserer Tätigkeit ist die technische Betreuung. Nur eine gewissenhafte und laufende Instand-haltungskontrolle (im Schadensfall eine
schnelle und technisch einwandfreie Schadensbeseitigung) ist Garant für die bleibende Werterhaltung.
Dieser
Verantwortung sind wir uns voll bewusst.
Eben so wichtig,
wie die substantielle Erhaltung, ist die zeitgemäße Erhalt-ung durch Modernisierung um marktfähig zu bleiben. Denn die Ware Büro-, Laden-, Gewerbeflächen wird vom
Kunden, den zukünftigen Mieter, mit den Augen ausgesucht und angenommen. Entsprechend dem Gefallen ist auch die Bereitschaft eine angemessene Miete dafür zu
zahlen.
Nachdem im
Bauwesen die bei der Betreuung einer Gewerbeimmobilie auftretenden Probleme immer komplexer und diffiziler werden haben wir durch gute Kontakte die Möglichkeit und
der Hilfe eines erfahrenen Archi-tekten und Bauingenieurs zu bedienen. Wir werden Ihnen jedoch die zu lösende Problematik so aufbereiten, dass Ihnen eine
Entscheidung dazu leicht fallen wird.
Auftragsvergabe
und Terminierungen erfolgt nach entsprechender Rück-sprache mit Ihnen dem Eigentümer. Nach dem der Verwalter im Regelfall anstelle des Eigentümer als Auftraggeber
auftritt, muss dieser einen Überblick über alle am Bau tätigen Gewerbe und deren Leistungsbilder haben.
Bei den von uns
zu vergebenden Arbeiten kommt in der Regel ein fester Handwerkerstamm zum Einsatz, der sich über Jahre hinweg zuverlässig, fachkundig und preiswert erwiesenhat.
Natürlich respetieren wir aber Ihre Wünsche und arbeiten mit den Handwerkern zusammen, die bisher in Ihrem Gewerbeimmobilie bewärt tätig waren. Es versteht sich
von selbst, dass wir ausführende und ausgeführte Arbeiten überwachen und Sorge tragen, dass die Ausführung der Arbeiten einwandfrei erfolgen.
Mietvertragsgestaltung, Bau -, Wartungs-,
Dienstleistungsverträge. Die vertraglich-, juristische Anforderung an den Verwalter
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Hier hat natürlich der
Abschluss von Mietverträgen Priorität. Welche standardisierten oder von den Verbänden empfohlenen Mustermietverträge, welche Fassungen sollen verwendet
werden. Dabei ist auf die Übereinstimmung mit dem geltenden Mietrecht und dem AGB - Gesetz und deren höchstrichterlichen Auslegung besonders Acht zu
geben.
Auch auf der
Kostenseite bedarf es ständig der rechtlichen Betreuung durch Vertragsabschlüsse wie Wartungsverträge, deren Leistungsumfang zu prüfen ist. Nicht
unerheblich auf diesem Gebiet ist auch der Rechtsverkehr mit Behörden. Dazu bedarf es gewisser Grundkenntnisse über das Baurecht, die
Landesbauordnung, etwaige Gemeindesatzungen u.d.. Auch das Versicherungsangebot ist rechtlich zu prüfen und notwendige Versicherungen müssen
abgeschlossen werden um den Bestand zu sichern.
Oft vielfach oft
vergessene Aufgabe an den Verwalter stellt die soziale - und zwischenmenschliche Betreuung des Objekts dar, d.h. die Erhaltung des guten
Einvernehmens zwischen Mieter und Vermieter innerhalb der Vertragsgemeinschaft. Der Verwalter ist deshalb gefordert, dem Mietvertragsgehalt
objektiv auszulegen, um keine Spannungen aufkommen zu lassen. Ebenso hat der Verwalter im Rahmen der Hausordnung zu sorgen, dass unter den Mietern
Harmonie herrscht. Zufriedene Mieter achten auf den pfleglichen Erhalt der Gewerbeimmobilie und sparen somit Kosten.
Der Hausverwalter
ist zwar Beauftragter des Eigentümers und damit sein Interessenvertreter. Gleichzeitig ist er auch das Bindeglied zwischen zwei Vertragspartnern
nämlich zwischen Vermieter und Mieter. Nur, wenn der Mieter das Mietverhältnis als angenehm empfindet, kann der Vermieter streitlos auf seine
Kosten kommen und die ihm zustehende Rendite schöpfen. Schließlich ist schon bei der Mieterauswahl darauf zu achten, dass Konfliktsituationen von
Anfang an ausgeschlossen werden.
Wir hoffen Ihnen einen kurzen Einblick vermittelt zu
haben, wie wir die Aufgabenstellung zur ordentlichen Verwaltung einer Gewerbeimmobilie verstehen.
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